Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Healthy & Fit GmbH · CrossFit Limmatstadt · Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Die Healthy & Fit GmbH (nachfolgend «CrossFit Limmatstadt») betreibt die Box CrossFit Limmatstadt. Diese AGB gelten für sämtliche Mitgliedschaften, Abos, 10er-Karten, Kurse (inkl. Grundkurs), Probetrainings, Personal Trainings, Functional Movement Screenings (FMS), Events und alle weiteren Leistungen von CrossFit Limmatstadt.
Mit dem Kauf einer Mitgliedschaft oder der Nutzung einer Leistung akzeptiert das Mitglied diese AGB sowie die Hausordnung.
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Der Zugang zur Box und zu den Klassen darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung und Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person.
3. Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung
3.1 Das Mitglied wählt bei Vertragsabschluss die Laufzeit seines Abos frei (z. B. 1, 3, 6 oder 12 Monate). Da auch kurze Laufzeiten angeboten werden, entscheidet sich das Mitglied bewusst für die gewählte Dauer. Die gewählte Laufzeit ist verbindlich.
3.2 Eine vorzeitige Kündigung während der laufenden oder einer verlängerten Laufzeit ist ausgeschlossen. Dies gilt namentlich auch bei Krankheit, Verletzung, Umzug, beruflicher Veränderung oder Nichtbenutzung. Für Krankheit und Verletzung gilt ausschliesslich die Pausenregelung gemäss Ziffer 7.
3.3 Automatische Verlängerung: Abos verlängern sich nach Ablauf automatisch um die gleiche Laufzeit und mit der gleichen Anzahl Trainings, sofern das Mitglied die automatische Verlängerung weder bei Vertragsabschluss abgewählt noch das Abo spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt hat. Abwahl und Kündigung erfolgen direkt im Mitgliederkonto auf Boxbase. Eine verspätete Kündigung wirkt erst auf das Ende der verlängerten Laufzeit.
3.4 Für die Verlängerung gilt der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültige Preis gemäss www.crossfitlimmatstadt.ch. Der Betrag wird am Verlängerungstag automatisch über das in Boxbase hinterlegte Zahlungsmittel belastet.
3.5 10er-Karten und Pakete für Personal Training verlängern sich nicht automatisch. 10er-Karten sind ab Kaufdatum 3 Monate gültig. Nicht bezogene Eintritte verfallen danach ersatzlos.
3.6 CrossFit Limmatstadt kann Angebot und Preise jederzeit ändern. Massgebend sind die bei Vertragsabschluss bzw. bei der Verlängerung gültigen Preise gemäss www.crossfitlimmatstadt.ch.
4. Zahlung
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss zu bezahlen, und zwar über Boxbase, mit Karte vor Ort (SumUp), mit TWINT, per Banküberweisung oder bar. Bei automatischer Verlängerung wird der Beitrag über das in Boxbase hinterlegte Zahlungsmittel belastet. Das Mitglied sorgt dafür, dass dieses gültig und gedeckt ist. Ratenzahlungen sind nicht möglich.
Solange der Beitrag nicht bezahlt ist, besteht kein Anspruch auf Leistungen. Kann eine Belastung nicht ausgeführt werden oder ist das Mitglied mit der Zahlung im Verzug, kann CrossFit Limmatstadt den Zugang sperren und Mahngebühren verrechnen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
5. Nichtbenutzung, Schliessungen, keine Rückerstattung
5.1 Die Nichtbenutzung der Leistungen berechtigt weder zu einer Reduktion noch zu einer Rückerstattung bereits bezahlter oder geschuldeter Beiträge. Dies gilt auch für den Grundkurs, wenn einzelne Lektionen oder der ganze Kurs nach der Anmeldung nicht besucht werden können.
5.2 Kann CrossFit Limmatstadt seine Leistungen aus Gründen nicht erbringen, die es nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, Naturereignisse oder Schäden am Gebäude), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift, Ersatzlektionen oder Schadenersatz.
5.3 Die Box kann an Feiertagen sowie für Revision, Reinigung, Umbau oder Sanierung geschlossen werden, für Seminare, Schulungen und Events jeweils bis maximal 2 Tage am Stück. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Öffnungszeiten, Stundenplan und Hausordnung
CrossFit Limmatstadt kann Öffnungszeiten, Stundenplan, Klassenformate, Klassengrössen und Coaches jederzeit anpassen. Ein Anspruch auf bestimmte Klassen, Zeiten oder Coaches besteht nicht.
Das Mitglied hält sich an die Hausordnung und befolgt die Weisungen der Coaches und des Personals. Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen kann CrossFit Limmatstadt ein Hausverbot aussprechen und/oder die Mitgliedschaft fristlos auflösen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. Pause (Unterbruch) der Mitgliedschaft
7.1 Abos mit einer Laufzeit ab 3 Monaten können pro Kalenderjahr insgesamt maximal 5 Wochen pausiert werden (z. B. für Ferien oder Geschäftsreisen), aufgeteilt auf höchstens 5 Unterbrüche. Die Laufzeit und das Verlängerungsdatum verschieben sich entsprechend.
7.2 Bei Krankheit oder Verletzung kann ein Abo mit einer Laufzeit ab 3 Monaten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zusätzlich für maximal 6 Monate pausiert werden. Das Zeugnis muss die Dauer der Trainingsunfähigkeit bestätigen. Laufzeit und Verlängerungsdatum verschieben sich entsprechend.
7.3 Eine Pause muss vorgängig beantragt werden, bei Krankheit oder Verletzung umgehend, per E-Mail oder über das Mitgliederkonto auf Boxbase. Rückwirkende Pausen sind nicht möglich.
7.4 Monatsabos und 10er-Karten können nicht pausiert werden.
8. Personal Training und Privatlektionen
Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden vollständig verrechnet. Pakete für Personal Training sind ab Kaufdatum maximal 1 Jahr gültig. Nicht bezogene Trainings verfallen danach ersatzlos.
9. Gesundheit und Eigenverantwortung
CrossFit ist ein hochintensives, leistungsorientiertes Training. Das Mitglied bestätigt, gesund und trainingsfähig zu sein. CrossFit Limmatstadt empfiehlt im Zweifel, die Sporttauglichkeit ärztlich abklären zu lassen.
Das Mitglied informiert den Coach vor dem Training unaufgefordert über Verletzungen, Beschwerden, Schwangerschaft oder andere Umstände, die das Training beeinflussen können. Es wählt Gewichte und Intensität nach seinem eigenen Leistungsvermögen und bricht das Training bei Schmerzen oder Unwohlsein sofort ab.
Für eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung ist das Mitglied selbst verantwortlich.
10. Haftung
10.1 Training und Benutzung der Anlage und Geräte erfolgen auf eigene Gefahr.
10.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst CrossFit Limmatstadt jede Haftung für Schäden aus, insbesondere für Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit Trainings, Kursen, FMS, Events und der Benutzung der Anlage und Geräte. Ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
10.3 Die Haftung für Hilfspersonen (Coaches, Mitarbeitende und Beauftragte) wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollständig ausgeschlossen.
10.4 CrossFit Limmatstadt haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, auch nicht für Gegenstände in der Garderobe, am Empfang oder auf dem Parkplatz.
10.5 Das Mitglied haftet für Schäden, die es an Einrichtung, Geräten oder Dritten verursacht. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Tierhalter haften für Schäden ihrer Tiere.
10.6 Diese Bestimmungen gelten auch für Trainings und Events ausserhalb der Box (z. B. Outdoor-Trainings und Wettkämpfe).
11. Rechtsnachfolge und Standortwechsel
CrossFit Limmatstadt kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen. Eine Verlegung der Box innerhalb der Stadt Zürich berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
12. Datenschutz
CrossFit Limmatstadt bearbeitet Personendaten des Mitglieds, namentlich Kontakt-, Vertrags-, Zahlungs-, Buchungs- und Check-in-Daten sowie freiwillig mitgeteilte Gesundheitsangaben. Die Daten werden für die Abwicklung der Mitgliedschaft, für die Kommunikation mit dem Mitglied (inkl. Newsletter, von dem man sich jederzeit abmelden kann) und für die Sicherheit verwendet.
Für Mitgliederverwaltung, Buchung, Zahlung und Newsletter nutzt CrossFit Limmatstadt die Software Boxbase der Luminous Falcon GmbH (Österreich). Die Daten werden dabei in der EU gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung nötig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.crossfitlimmatstadt.ch/datenschutz.
Zum Schutz von Personen und Eigentum kann die Box videoüberwacht werden. Die Aufnahmen werden nur bei Vorfällen ausgewertet und spätestens nach 3 Wochen automatisch gelöscht.
13. Fotos und Videos
CrossFit Limmatstadt fotografiert und filmt regelmässig Trainings, Klassen und Events und verwendet diese Aufnahmen für Website, Social Media, Newsletter und Werbung. Mit der Mitgliedschaft bzw. der Teilnahme willigt das Mitglied ein, dass es auf solchen Aufnahmen erkennbar sein kann. Eine Vergütung ist ausgeschlossen.
Ein Ausschluss einzelner Personen von Gruppenaufnahmen ist nicht möglich. Auf Wunsch wird das Mitglied jedoch weder namentlich genannt noch markiert (getaggt). Ein entsprechender Wunsch ist dem Coach oder per E-Mail mitzuteilen.
14. Änderungen der AGB
CrossFit Limmatstadt kann diese AGB jederzeit ändern. Die neue Fassung wird auf www.crossfitlimmatstadt.ch publiziert bzw. in geeigneter Form mitgeteilt und gilt ab Publikation. Aus Änderungen der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte, insbesondere kein Kündigungsrecht, ableiten.
15. Schlussbestimmungen
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung massgebend.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Healthy & Fit GmbH, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen.