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AGB Healthy & Fit GmbH

1. Geltungsbereich

Die Healthy & Fit GmbH (nachfolgende Crossfit Limmatstadt genannt) ist die Betreiberin von Crossfit Limmatstadt. Mit der Benutzung von Crossfit Limmatstadt bzw. mit dem Kauf einer Mitgliedschaft akzeptiert die Athletin oder der Athlet die AGB. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen (z.B. Clubräume) in das Crossfit Limmatstadt aufgenommen.

 

2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

 

3. Angebot und Preise

Die Betreiberin bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Die Leistung richtet sich nach den einzelnen Mitgliedschaften. Angebot und Preise können von der Betreiberin zu jeder Zeit geändert werden. Die aktuellen Preise richten sich nach den Angaben auf www.crossfitlimmatstadt.ch

 

4. Zahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder in bar, mit Karte oder durch Banküberweisung zu entrichten. 

 

5. Laufzeit

Die Vertragsdauer richtet sich nach der Art des Abonnements. Die 10er Karte ist 3 Monate gültig. Abos für Personaltraining haben eine Laufzeit von maximal einem Jahr nach Abschluss. Werden die Trainings in dieser Zeit nicht eingelöst, verfallen sie. 

 

6. Nichtinanspruchnahme der Leistungen / Rückerstattung

Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Crossfit Limmatstadt berechtigt zu keiner Reduktion des oder gar Rückforderungen der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Dies gilt auch für den Grundkurs, sollten einzelne Lektionen oder der ganze Kurs nach der Anmeldung nicht absolviert werden können.

Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn Crossfit Limmatstadt aus Gründen, die es nicht vertreten kann (höhere Gewalt etc.) oder aufgrund Konkurses seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

 

7. Öffnungszeiten und Hausordnung

Die Räumlichkeiten von Crossfit Limmatstadt sind mit Ausnahme von Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Die Betreiberin behält sich vor, ihr Angebot und die Betriebszeiten zu ändern. Die Räumlichkeiten von Crossfit Limmatstadt dürfen zwecks Seminare und Schulungen für maximal 2 Tage am Stück geschlossen werden. Der Athlet/die Athletin hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückvergütung.

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und Weisungen des Personals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

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8. Unterbruch/Pause der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaften (Abos mit Laufzeiten ab 3 Monaten) können während eines Kalenderjahrs maximal 5 Mal oder während maximal 5 Wochen (für Ferien, Verletzungen, Geschäftsreisen) pausiert werden. Monatsabos und 10er Karten können nicht pausiert werden. 

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9. Privatlektionen / Personal Trainings

Werden Privatlektionen später als 24h verschoben, werden sie vollständig verrechnet. Abos für Privatlektionen haben eine maximale Laufzeit von 1 Jahr nach Abschluss. Werden die Trainings in dieser Zeit nicht eingelöst, verfallen sie. 

 

10. Übertragung Rechte & Pflichten Healthy & Fit GmbH / Umzug

Die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung können von Crossfit Limmatstadt auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

Die Verlegung der Räumlichkeiten innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Zürich berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

 

11. Haftung/ Haftungssausschluss und Gesundheit

Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage von Crossfit Limmatstadt erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlagen und Geräte entstehen, haftet weder Crossfit Limmatstadt noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

Da es sich bei CrossFit um ein hochintensives leistungsorientiertes Training handelt, empfiehlt die Betreiberin allen Personen, die die Leistungen von Crossfit Limmatstadt nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen.

Wird durch unsachgemässe Behandlung der Box und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet der Athlet/die Athletin gegenüber der Betreiberin für den verursachten Schaden. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Die Betreiberin haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Box. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Athleten/der Athletin.

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12. Datenschutz

Die Betreiberin achtet das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Betreiberin Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert. Crossfit Limmatstadt greift auf die Dienstleistungen des Drittanbieters Zenplanner zu. Entsprechend werden persönliche Daten des Athleten/der Athletin an Zenplanner weitergegeben. Die Betreiberin übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für jegliche Datenverarbeitung durch Zenplanner.

 

13. Fotos und Videos

Das Mitglied gibt hiermit die Erlaubnis, Trainingsfotos/-videos auf der Homepage www.crossfitlimmatstadt.ch sowie allen social media Kanälen zu publizieren und Überwachungsvideos zur Gewährleistung der Sicherheit zu gebrauchen.

 

14. Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von «Healthy & Fit GmbH». Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.

 

15. Änderungen AGB

Der Athlet/die Athletin nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann der Athlet/die Athletin keine Rechte ableiten.

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